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III 2019 219

Strassenverkehrsrecht (Sicherungsentzug des Führerausweises und des Schiffsführerausweises)

Sz Verwaltungsgericht · 2020-01-23 · Deutsch SZ
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Strassenverkehrsrecht (Sicherungsentzug des Führerausweises und des Schiffsführerausweises) | Strassenverkehrsrecht

Volltext (verifizierbarer Originaltext)

III 2019 219Entscheid vom 23. Januar 2020Besetzunglic.iur. Gion Tomaschett, VizepräsidentRuth Mikšovic-Waldis, RichterinMonica Huber-Landolt, RichterinMLaw Dennis Feusi, a.o. GerichtsschreiberParteienA.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________,gegenVerkehrsamt,Schlagstrasse 82, Postfach 3214, 6431 Schwyz,Vorinstanz,GegenstandStrassenverkehrsrecht (Sicherungsentzug des Führerausweises und des Schiffsführerausweises)Sachverhalt:A.Am 7. November 2019 verfügte das Verkehrsamt gegenüber A.________ (geb. A.________1989) einen Sicherungsentzug des Führerausweises sowie des Schiffsführerausweises. Das Führen von Motorfahrzeugen und Schiffen aller Kategorien, Unterkategorien und Spezialkategorien wurde ihm ab sofort untersagt. In Dispositivziffer 5 dieser Verfügung wurde als Voraussetzung für die Aufhebung des Sicherungsentzugs die Erfüllung von folgenden Auflagen festgelegt (vgl. Vi-act. 8):-Einhaltung einer mindestens 6-monatigen Alkohol-Totalabstinenz gemäss der im Merkblatt festgehaltenen Vorgehensweise;-Durchführung von regelmässigen Gesprächen bei einer Fachperson für Suchtfragen (Fachstelle für Suchtprobleme, Arzt, Psychiater oder Psychologe);-Verkehrsmedizinischer Untersuch im Begutachtungszentrum Verkehrsmedizin (bzvm) inkl. Haaranalyse frühestens 6 Monate nach Beginn der Alkoholtotalabstinenz (Für die Haaranalyse dürfen die Haare weder getönt, gefärbt noch gebleicht sein);-Der Verlaufsbericht der Gesprächstherapie ist zur verkehrsmedizinischen Untersuchung mitzubringen;-Evtl. Lernfahrausweis, theoretische und praktische Führerprüfung;-Evtl. theoretische und praktische Schiffsführerprüfung.B.Gegen diese Verfügung liess A.________ fristgerecht am 28. November 2019 beim Verwaltungsgericht Beschwerde erheben mit den folgenden Rechtsbegehren:Die Verfügung des Verkehrsamts des Kantons Schwyz vom 7. November 2019 sei aufzuheben.Eventualiter sei eine Wiederholung der verkehrsmedizinischen Prüfung durchzuführen.Der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen und die bereits ent­zogenen Führerausweise seien dem Beschwerdeführer bis zur rechtskräftigen Erledigung dieses Verfahrens zurückzugeben.Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWSt) zulasten der Staats­kasse.C.Mit Vernehmlassung vom 18. Dezember 2019 beantragte das Verkehrsamt, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit auf diese einzutreten sei, unter Kostenfolgen zulasten des Beschwerdeführers.Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung:1.1Nach

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Entscheid vom 23. Januar 2020

Besetzung

lic.iur. Gion Tomaschett, Vizepräsident

Ruth Mikšovic-Waldis, RichterinMonica Huber-Landolt, Richterin

MLaw Dennis Feusi, a.o. Gerichtsschreiber

Parteien

A.________,Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwalt lic.iur. B.________,

gegen

Verkehrsamt,Schlagstrasse 82, Postfach 3214, 6431 Schwyz,Vorinstanz,

Gegenstand

Strassenverkehrsrecht (Sicherungsentzug des Führerausweises und des Schiffsführerausweises)

Die Verfügung des Verkehrsamts des Kantons Schwyz vom 7. November 2019 sei aufzuheben.

Eventualiter sei eine Wiederholung der verkehrsmedizinischen Prüfung durchzuführen.

Der Beschwerde sei aufschiebende Wirkung zu erteilen und die bereits ent­zogenen Führerausweise seien dem Beschwerdeführer bis zur rechtskräftigen Erledigung dieses Verfahrens zurückzugeben.

Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWSt) zulasten der Staats­kasse.